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   BVerwG, 10.06.1969 - VIII C 83.65   

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BVerwG, 10.06.1969 - VIII C 83.65 (https://dejure.org/1969,1583)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1969 - VIII C 83.65 (https://dejure.org/1969,1583)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1969 - VIII C 83.65 (https://dejure.org/1969,1583)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1969 - VIII C 83.65
    Durch die Unterschriftsleistung muß sichergestellt sein, daß die vor der Unterschrift stehenden Ausführungen von dem Prozeßbevollmächtigten jedenfalls auf ihre Richtigkeit überprüft und mindestens für vertretbar befunden worden sind (vgl. hierzu die Entscheidungen des beschließenden Senats BVerwGE 13, 90 [92 ff.] und Beschluß vom 23. Januar 1962 - BVerwG VIII B 44.61 - Buchholz BVerwG 310, § 132 Nr. 25 = JR 1963, 36).
  • BVerwG, 10.12.1963 - VI C 140.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1969 - VIII C 83.65
    Zur Revisionsbegründung gehört eine rechtliche Darlegung, die eine Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes erkennen läßt; das Revisionsgericht soll nicht genötigt sein, sich den Streitstoff aus den Akten herauszusuchen und daraus die Rechtsauffassung des Klägers im einzelnen selbst zu erschließen (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1961 - BVerwG III C 178.60 -, Buchholz a.a.O., § 139 VwGO Nr. 6 , vom 10. Dezember 1963 - BVerwG VI C 140.62 -, Buchholz a.a.O., Nr. 15 = DÖV 1964, 564, und vom 11. Juli 1966 - BVerwG VII C 49.66 -).
  • BVerwG, 23.01.1962 - VIII B 44.61

    Antrag auf Aufnahme der Erklärung des Rückkehrwillens in ein Evakuiertenregister

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1969 - VIII C 83.65
    Durch die Unterschriftsleistung muß sichergestellt sein, daß die vor der Unterschrift stehenden Ausführungen von dem Prozeßbevollmächtigten jedenfalls auf ihre Richtigkeit überprüft und mindestens für vertretbar befunden worden sind (vgl. hierzu die Entscheidungen des beschließenden Senats BVerwGE 13, 90 [92 ff.] und Beschluß vom 23. Januar 1962 - BVerwG VIII B 44.61 - Buchholz BVerwG 310, § 132 Nr. 25 = JR 1963, 36).
  • BVerwG, 30.10.1961 - III C 178.60

    Mindestanforderung an eine Revisionsschrift - Bezugnahme auf von der Klägerin

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1969 - VIII C 83.65
    Zur Revisionsbegründung gehört eine rechtliche Darlegung, die eine Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes erkennen läßt; das Revisionsgericht soll nicht genötigt sein, sich den Streitstoff aus den Akten herauszusuchen und daraus die Rechtsauffassung des Klägers im einzelnen selbst zu erschließen (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1961 - BVerwG III C 178.60 -, Buchholz a.a.O., § 139 VwGO Nr. 6 , vom 10. Dezember 1963 - BVerwG VI C 140.62 -, Buchholz a.a.O., Nr. 15 = DÖV 1964, 564, und vom 11. Juli 1966 - BVerwG VII C 49.66 -).
  • BVerwG, 11.07.1966 - VII C 49.66

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Überprüfung der Eignung für die Führung

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1969 - VIII C 83.65
    Zur Revisionsbegründung gehört eine rechtliche Darlegung, die eine Sichtung und Durchdringung des Streitstoffes erkennen läßt; das Revisionsgericht soll nicht genötigt sein, sich den Streitstoff aus den Akten herauszusuchen und daraus die Rechtsauffassung des Klägers im einzelnen selbst zu erschließen (Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1961 - BVerwG III C 178.60 -, Buchholz a.a.O., § 139 VwGO Nr. 6 , vom 10. Dezember 1963 - BVerwG VI C 140.62 -, Buchholz a.a.O., Nr. 15 = DÖV 1964, 564, und vom 11. Juli 1966 - BVerwG VII C 49.66 -).
  • BVerwG, 15.07.1969 - VIII B 113.67

    Recht auf Kriegsdienstverweigerung

    Durch die Unterschriftsleistung muß sichergestellt sein, daß die vor der Unterschrift stehenden Ausführungen von dem Prozeßbevollmächtigten jedenfalls auf ihre Richtigkeit überprüft und mindestens für vertretbar befunden worden sind (vgl. hierzu die Entscheidungen des beschließenden Senats BVerwGE 13, 90 [92 ff.], Beschluß vom 23. Januar 1962 - BVerwG VIII B 44.61 - Buchholz BVerwG 310, § 132 Nr. 25 = JR 1963, 36 und Beschluß vom 10. Juni 1969 - BVerwG VIII C 83.65 -).
  • BVerwG, 07.09.1978 - 3 CB 48.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschlüsse vom 6. September 1965 - BVerwG 6 C 57.63 -, vom 10. Juni 1969 - BVerwG 8 C 83.65 -, vom 17. März 1971 - BVerwG 3 B 18.71 und BVerwG 3 C 23.71 -, und vom 15. März 1971 - BVerwG 2 C 47.64 - [sämtlich abgedruckt bei Buchholz 310 § 139 Nrn. 21, 33, 37 und 38]; ferner Urteil vom 23. September 1969 - BVerwG 2 C 25.66 - [Buchholz 310 § 139 Nr. 34]) genügt zur Begründung der Revision die Vorlage eines zwar von einem bevollmächtigten Vertreter im Sinne des § 67 Abs. 1 VwGO (Rechtsanwalt) unterzeichneten, sonst aber unveränderten Schreibens seiner Partei dann nicht, wenn der Bevollmächtigte keine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes vorgenommen hat.
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